Bild der mobilen Pflege in Nüdlingen

Jeder von uns kann durch Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig werden. Kurzfristig oder langfristig sind dann grundlegende Dinge wie die Körperpflege oder Nahrungsaufnahme nicht mehr selbständig zu meistern.

Unsere Pflegekräfte, sind ohne lange Wartezeiten für Sie verfügbar, wenn Sie Unterstützung im Alltag benötigen. Das Team von FLIP steht Ihnen immer zur Seite, um das Leben im häuslichen Umfeld zu erleichtern. Die Grundpflege wird nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet. Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und umfasst Pflegesachleistungen. Anspruch auf die Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.

Leistungen der Grundpflege

  • Körperpflege
  • Betten und Lagern
  • An- & Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungs- & Flüssigkeitsaufnahme
  • Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit
  • Unterstützung beim Toilettengang
  • Verwendung von Inkontinenzprodukten
  • Prävention von Dekubitus, Thrombose, usw.
  • v.m

Behandlungspflege

Zur Behandlungspflege werden medizinische Leistungen gezählt, die durch den behandelnden Arzt explizit verordnet werden. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung werden diese Behandlungen durch unsere Mitarbeiter beim Klienten zuhause durchgeführt. Die Kosten werden nach Sozialgesetzbuch V (SGB V) von der Krankenkasse übernommen.

  • Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung)
  • Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
  • Wundbehandlung
  • Dekubitusbehandlung
  • Stomaversorgung

Häusliche Betreuung & Hauswirtschaftshilfe

Zusätzlich bieten wir verschiedene Zusatzleistungen an, die nicht Teil der Grundpflege und Behandlungspflege sind. Bei Bedarf können unsere Klienten Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung buchen, die den Ablauf des täglichen Lebens erleichtern. Diese werden entweder als Pflegesachleistung über die Pflegekasse oder als Privatleistung abgerechnet.

Leistungen der häuslichen Betreuung und Hauswirtschaftshilfe

  • Verhinderungspflege
  • Gemeinsam Zeit verbringen
  • Besorgung von Medikamenten und Hilfsmitteln
  • Unterstützung beim Einkauf
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches
  • Wechseln und Waschen der Wäsche

 


 

Die oben aufgeführten Leistungen werden in der häuslichen Umgebung des Klienten erbracht. Die notwendige Ausstattung zur Erbringung der Behandlungspflege halten wir soweit erforderlich bereit.

Leistungen kann bei uns jeder Mensch in Anspruch nehmen, unabhängig vom Pflegegrad. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nicht jede Leistung über die
Kranken- / Pflegekasse refinanziert wird.

Unsere Leistungen erbringen wir bedürfnisorientiert nach den Wünschen unserer Klienten und Angehörigen.

Jetzt Beraten Lassen!

Das Thema Pflege ist nicht immer einfach.
Wir geben Ihnen alle Informationen um sich in Ruhe entscheiden zu können.
Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail, wir helfen Ihnen gerne weiter.


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